A. Aufzeichnungen und Dokumente
(November 1848 – Juni 1849)
1
Karl Marx
Nr. 143 vom 15. November 1848]
* Köln, 14. November. Auf die Nachricht hin, daß der Redakteur en chef der „N[euen] Rh[einischen] Z[eitung]“, Karl Marx, für heute morgen einen Erscheinungsbefehl von dem Instruktionsgerichte erhalten, hatte sich eine ansehnliche Volksmasse im Appellhofe eingefunden, um ihre Teilnahme zu bekunden und das Resultat abzuwarten. K. Marx wurde bei seinem Wiedererscheinen mit lauten Beifallsbezeugungen begrüßt und nach dem Eiserschen Saale begleitet, wo er einige Worte des Dankes für die Volksteilnahme aussprach und erklärte, daß er nur zum Schlußverhör in der Heckerschen Angelegenheit vernommen worden sei. Der ehemalige Staatsprokurator, jetzige Oberprokurator, Herr Hecker, glaube nämlich, durch ein in der „N. Rh. Z.“ abgedrucktes und „Hecker“ unterzeichnetes Aktenstück von K. Marx1 als Republikaner denunziert worden zu sein.
2
[Friedrich Engels’ Gesuch
um Aufenthaltsbewilligung in Bern]
[Entwurf]
An die Tit. Direktion der Justiz und Polizei des Kantons Bern, in Bern.
Tit. erlaube ich mir infolge Anweisung des Paßbüros das Gesuch um Gestattung des Aufenthalts in Bern vorzutragen.
Ich lebte in Köln (Rheinpreußen) als Schriftsteller, als ich in die infolge der in jener Stadt am 25. und 26. September d. J. ausgebrochenen Unruhen eröffnete gerichtliche Untersuchung verwickelt und mit Verhaftung bedroht wurde. Dieser Verhaftung entzog ich mich durch die Flucht, und wenige Tage nachher wurde der Steckbrief gegen mich erlassen („Kölnische Zeitung“ vom 1., 2. oder 3. Oktober)2, wodurch meine Eigenschaft als politischer Flüchtling konstatiert wird. Ich erbiete mich, nötigenfalls diesen Steckbrief der Tit. Direktion im Abdruck beizubringen.
In der Schweiz angekommen, habe ich es vorgezogen, die Gastfreundschaft des Kantons und der Stadt Bern eher als eines andern Ortes in Anspruch zu nehmen,
1. weil Bern weit genug von der deutschen Grenze entfernt liegt, um den deutschen Behörden allen Vorwand zu benehmen, die schweizerische Regierung mit Reklamationen und Behauptungen zu behelligen, als mißbrauche ich das Asylrecht durch inzendiäre Umtriebe etc.;
2. weil gerade jetzt Bern mir Gelegenheit gibt, in der Tätigkeit der schweizerischen Bundesversammlung die praktische Wirksamkeit einer Verfassung zu studieren, aus welcher Deutschland jedenfalls manches lernen kann, besonders zu einer Zeit, wo das deutsche Volk in den Fall kommen kann, sich eine in dieser oder jener Beziehung ähnliche Verfassung zu geben.
Ich vermute, daß mein Exil von nicht zu langer Dauer sein wird, denn abgesehen von der geringen Aussicht auf die Stabilität der gegenwärtigen Ordnung der Dinge in Preußen, habe ich allen Grund, ein freisprechendes Urteil von den Geschwornen in Köln zu erwarten und habe durch meine Flucht hauptsächlich nur bezweckt, mich einer langwierigen Untersuchungshaft zu entziehen. Ich glaube demnach, schon mit dem nächsten Frühjahr in mein Vaterland zurückkehren zu können.
Was meine Existenzmittel betrifft, so sind sie vollkommen gesichert, wie ich nötigenfalls nachweisen kann.
Ich schließe, ebenfalls nach Anweisung des Paßbüros, den Paß bei, welchen mir die Französische Provisorische Regierung auf Verlangen ausfertigen ließ, als ich im Monat April d. J. aus Paris in meine Heimat zurückkehrte, und welcher mir von Köln aus nachgeschickt wurde.
Ich ergreife diese Gelegenheit, um die Tit. Direktion meiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
Friedrich Engels
Bern, Postgasse Nr. 43 B. bei
Herrn Haeberli, den 15. November 1848
Marx-Engels-Lenin-Instituts,
Moskau 1935.
3
Eine Deputation
bei Herrn Oberprokurator Zweifel
Nr. 150 vom 23. November 1848]
Köln, 22. November. Gestern sollten die Herren Karl Marx, Karl Schapper und Schneider II wegen des Aufrufs namens des Rheinischen Kreisausschusses der Demokraten (Nr. 147 der „N[euen] Rh[einischen] Z[ei]t[ung]“3) vor dem Instruktionsrichter erscheinen. Man sprach allgemein davon, daß eine sofortige Verhaftung der Vorgeladenen beabsichtigt werde. So unwahrscheinlich dies auch vielen Rechtskundigen vorkam, nahm das Volkskomitee doch Veranlassung, sich darüber durch eine Deputation bei dem Herrn Oberprokurator Zweifel Gewißheit zu verschaffen. Derselbe gab die erwartete Erklärung, daß gegen die Vorgeladenen kein Verhaftsbefehl nachgesucht sei und daß ein solcher möglicherweise nur dann eintreten dürfe, wenn der Aufruf Rebellion herbeiführe; weil dann das Vergehen der Vorgeladenen gegen § 209, 217 (welches jetzt nur vors Korrektionsellgericht gehöre) zum Verbrechen würde. – Die Deputierten sprachen übrigens, entgegen der Ansicht des Herrn Oberprokurator, daß nach der bezeichneten Gesetzesstelle der Erscheinungsbefehl hätte erfolgen müssen, die Ansicht aus, daß für jetzt, wo die Nationalversammlung in Berlin als die einzige gesetzliche Behörde in Preußen dastehe, vor allen gegen diejenigen Beamten und Behörden, welche den Beschlüssen der Nationalversammlung gewalttätig entgegentreten oder dazu aufforderten – wie dies in jüngster Zeit durch den Oberpräsidenten Eichmann in Koblenz geschehen sei4 –, sofort eingeschritten werden müsse.
4
[Mitteilung über das Verhör von Marx, Schapper
und Schneider II durch den Untersuchungsrichter]
vom 26. November 1848, Zweite Ausgabe]
* Köln, 25. November. In den Vernehmungen von Marx, Schapper und Schneider II vor dem Instruktionsgerichte wegen des zweiten im Namen des Rheinischen Kreisausschusses der Demokraten erlassenen Aufrufes5, wurde die Erklärung der Beschuldigten, jenen Aufruf verfaßt und unterschrieben zu haben, protokolliert und die Untersuchung sodann geschlossen. Keiner der Beschuldigten wurde verhaftet. Dies als Antwort auf verschiedene an den Kreisausschuß gerichtete Briefe.
5
Prozesse der „Neuen Rheinischen Zeitung“
Nr.161 vom 6.Dezember 1848]
* Köln, 5.Dezember. Vor einigen Tagen war der Redakteur en chef der „Neuen Rheinischen Zeitung“, Karl Marx, von neuem vor das Instruktionsgericht vorgeladen. Vier Artikel haben die Zentralgewalt bewogen, auf Verleumdung zu klagen: 1. Schnapphahnski, 2. ein Artikel aus Breslau über Lichnowski, 3. ein Artikel, worin von einem „verfälschenden“ Berichte eines gewissen „kornischen Stedtmann“ die Rede ist, 4. der Abdruck der im Eiserschen Saal beschlossenen „Volksverrätserklärung“ gegen die Frankfurter Majorität in Schleswig-Holsteinischen Sachen.
Die „Neue Rheinische Zeitung“ erwartet nun sehnlichst fernere Verleumdungsklagen von Berlin, Petersburg, Wien, Brüssel und Neapel.
Am 20.Dezember wird der erste Prozeß der „Neuen Rheinischen Zeitung“ contra Parquet und Gendarmen verhandelt werden.
Wir haben bisher nicht vernommen, daß irgendein rheinisches Parquet irgendeinen Artikel des Code pénal auf die groben, handgreiflichen Gesetzwidrigkeiten sämtlicher rheinischer Behörden anwendbar gefunden hätten.
„Distinguendum est!“ „Il faut distinguer“6 ist der Wahlspruch des tapferen rheinischen Parquets.
6
[Mandat des Lausanner Arbeitervereins
für Friedrich Engels
zum Arbeiterkongreß in Bern]
Bruder!
Der Unmöglichkeit, einen Abgeordneten zu schicken, halber, haben wir Dich erhohren, uns bey dem Arbeiter-Congreß in Bern, zu vertreten; als alter Kämpfer für das Proletariat wirst Du gewiß auch hier Deine Aufgabe nicht verfehlen wiewohl Du es daselbst nicht mit Bourgeois, und sonst Krämerseelen zu thun haben wirst, es sind eben blos Proletarier zu denen und für welche Du handeln sollst; demnach theilen wir Dir kurz unseren Willen in Betreff eines Centralvereins mit.
1) Soll der Zweck der verbündeten Vereine seyen: a. Gründung eines Centralvereins, und einer Centralkasse. b. Sociale und Politische Ausbildung der Arbeiter. c. Mit dem deutschen Arbeitercomité in Leipzig in Verbindung zu treten um die Bande der Arbeiter, hauptsächlich, zu stärken.
2) Pflicht des gewählten Centralvereins soll sein: a. Die Verbindung mit dem Arbeitercomité in Leipzig herzustellen. b. Um die Correspondenz zu erleichtern, das Blatt (Verbrüderung) welches das Centralcomité herausgibt, hauptsächlich zu verbreiten. c. Die Centralkasse zu verwalten und hiervon 1/2 Jährlich Rechnung abzulegen. d. Alle Bedeutende Vorfälle sogleich den verbrüderten Vereine mitzutheilen.
3) Gegenseitige Pflichten der verbrüderten Vereine und gegen den Centralverein: a. Jedes Mittglied, zahlt höchstens per Monat 1 Batz Auflage, wogegen der wechsel der Briefe von beiden Seiten beständtich unfrankiert geführt wird. b. Hat jeder Zweigverein seine Mittlieder mit Karten zu versehen. c. Jedes Mittglied welches im Besitz einer Karte ist hat in jedem Vereine freien Eintritt, jedoch muß dieselbe von dem Präsidenten des letzten Vereins in welchem dasselbe Mittglied war unterzeichnet sein.
Was unsere Wahl anbelangt; so halten wir wie schon früher den Berner Verein für den gelegensten. Sollte Allenfalls unser letztes Rundschreiben zur Sprage kommen so war es rein die Folche von dem: daß wir schon diesen Sommer den Verein Bern, zum C[entral] Verein ernannt hatten, da wir aber über die Lage der Dinge ganz ohne Nachricht geblieben sind, so haben wir hier eine Versammlung Einberufen, von welcher dann genanntes Rundschreiben beschlossen wurde. Die Auflage von einem 1/2 Batz per Woche haben wir darum verworfen weil sich dadurch die Zahl der Mittlieder vermindern würde und dadurch das Einkommen nicht viel erheblicher sein könne.
Im Nahmen des Vereins 41 Mittlieder
Gruß und Handschlag
Lausanne d. 8/12 1848
G. Schneeberger
Bangert Chr. Haaf
des Marx-Engels-Lenin-Instituts,
Moskau 1935.
7
[Mitteilung
betreffs Bestellung der „Neuen Rheinischen Zeitung“
für das 1. Quartal 1849]
vom 19. Dezember 1848 bis 14. Januar 1849]
Bestellungen auf die „Neue Rheinische Zeitung“ für das nächste Quartal, Januar bis März 1849, wolle man baldigst machen und zwar in Köln bei der Expedition der Zeitung (unter Hutmacher Nr. 17), auswärts bei allen Postanstalten Deutschlands.
Für Frankreich übernehmen Abonnements Hr. G.A. Alexandre, Nr. 28 Brandgasse in Straßburg und Nr. 23 rue Notre Dame de Nazareth in Paris sowie das k. Oberpostamt in Aachen; für England die HH. J. J. Ewer u. Comp., 72 Newgate Street in London; für Belgien und Holland die resp. k. Briefpostämter und das Postbüro in Lüttich.7
Durch den Wegfall des Stempels wird der Abonnementspreis ermäßigt und beträgt von jetzt ab für Köln nur 1 Tlr. 7 Sgr. 6 Pf., bei allen preußischen Postanstalten (das Porto einbegriffen) nur 1 Tlr. 17 Sgr. vierteljährlich; für Abonnenten im übrigen Deutschland tritt ein verhältnismäßiger Postaufschlag hinzu.
Die Redaktion bleibt unverändert.
Die bisherigen Monatsgänge der „Neuen Rheinischen Zeitung“ sind ihr Programm. Durch ihre persönlichen Verbindungen mit den Chefs der demokratischen Partei in England, Frankreich, Italien, Belgien und Nordamerika ist die Redaktion instand gesetzt, ihren Lesern die politisch-soziale Bewegung des Auslandes richtiger und klarer abzuspiegeln als irgendein anderes Blatt. Die „N. Rh. Ztg.“ ist in dieser Beziehung nicht bloß das Organ der deutschen, sondern der europäischen Demokratie.
Inserate: Die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 1 Sgr. 6 Pf.
Anzeigen aller Art erlangen durch die großen Verbindungen unseres Blattes eine sehr weite Verbreitung.
Die Gerantur der „Neuen Rheinischen Zeitung“
8
Ein Preßprozeß
gegen die „Neue Rheinische Zeitung“ vertagt
Nr. 174 vom 21. Dezember 1848]
*Köln, 20. Dezember. Der gegen die „Neue Rheinische Zeitung“ eingeleitete Prozeß kam heute vor die Assisen. Herr Dr. Marx, Redakteur en chef, und Herr Korff, Gerant der „N[euen] Rh[einischen] Z[ei]t[un]g“, und Herr Engels waren die Beschuldigten. Letzterer war abwesend. Die Klage lautete auf Beleidigung des Oberprokurators Zweifel und Verleumdung von Gensdarmen. Der Prozeß wurde wegen eines Nullitätsgrundes ausgesetzt.
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Drigalskis Prozeß
gegen die „Neue Rheinische Zeitung“
Nr. 175 vom 22. Dezember 1848]
*Köln, 21. Dezember. Heute war abermals Dr. Marx wegen angeblicher Verleumdung des „Bürgers und Kommunisten“ Herrn Drigalski8 vor den Instruktonsrichter geladen. Der wievielte Preßprozeß gegen die „N. Rh. Z.“ dieser neue ist, läßt sich bei der Menge derselben schwer bestimmen. Wir bedauern übrigens, daß Herr Drigalski uns so verkannt hat. Unsern Artikel über ihn hat er's allein beizumessen, wenn ihm ein Stückchen europäischer Berühmtheit zuteil wird. Welch' schwarzer Undank, Herr „Bürger und Kommunist“ Drigalski!! Ein Zeichen, daß die Zeiten immer verderbter werden, wenn selbst aus einem königlich-preußisch-kommunistischen Herzen die Erkenntlichkeit für geleistete Dienste entflohen ist.
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Komiteesitzung des Arbeitervereines
vom 15. Januar 1849
vom 21. Januar 1849]
Nach Verlesung und Annahme des Protokolls der vorigen Sitzung fragt der Vorsitzende, Röser, ob B[ürger] Prinz, Redakteur, gegenwärtig sei und sagt nach der Erwiderung, derselbe sei schon weggegangen, man müsse ihn als Beamten des Vereins über sein Betragen in letzter Zeit, seine vorgenommenen Veränderungen mit der Zeitung, ohne dem Verein Anzeige davon zu machen, zur Rechenschaft ziehen ...
Bg. Marx und Schapper stellen den vielseitig unterstützten Antrag, dem Bg. Prinz als Redakteur des offiziellen Organs des Vereins eine Redaktionskommission beizugeben, die darüber zu wachen habe, daß dieses Organ auch wirklich die Interessen des Vereins vertrete und im Sinne unserer Partei geleitet werde.
Der Antrag wird angenommen und zu dieser Redaktionskommission die Bg. Schapper, Röser und Reiff ernannt.
Bg. Westermann liest die von Brüssel aus erlassene „Erklärung“ des Dr. Gottschalk vor und kann sich mit dem Verfahren desselben nicht einverstanden erklären.
Der Bg. Marx stellt aber den von Schapper unterstützten Antrag, von der Sache für jetzt abzusehen, da die erlassene Erklärung zu zweifelhaft und undeutlich sei, um daraus mit Sicherheit einen Schluß zu ziehen, hingegen aber, um darüber ins klare zu kommen, eine Kommission zu ernennen, welche die ihr undeutlich scheinenden Stellen zusammenfasse und in einem an den Dr. Gottschalk gerichteten Schreiben darüber Erklärung und Aufschluß verlange.
Dieser Antrag findet allgemeinen Beifall und werden zu dieser Kommission die Bg. Dr. Marx, Anneke, Schapper, Röser und Esser vorgeschlagen und angenommen ...
Bg. Anneke schlägt vor, die demnächst stattfindenden Wahlen zum Gegenstande der Besprechung in den künftigen Sitzungen zu machen.
Bg. Schapper meint, wenn dieses vor etwa vier Wochen geschehen wäre, dann konnten wir als eigene Partei vielleicht etwas Tüchtiges leisten, allein jetzt sei es dazu zu spät, da wir noch ganz und gar nicht organisiert seien; es würde dem Arbeiterverein nicht möglich sein, seine eigens aufgestellten Kandidaten durchzubringen.
Bg. Marx ist ebenfalls der Meinung, daß der Arbeiterverein als solcher jetzt keine Kandidaten durchbringen könne; es handle sich für den Augenblick auch nicht darum, in prinzipieller Hinsicht etwas zu tun, sondern der Regierung, dem Absolutismus, der Feudalherrschaft Opposition zu machen, dazu seien aber auch einfache Demokraten, sog. Liberale, hinreichend, die ebenfalls mit der jetzigen Regierung bei weitem nicht zufrieden seien. Man müsse die Sache einmal nehmen wie sie sei. Da es nun wichtig sei, dem jetzigen absoluten System eine möglichst starke Opposition zu machen, erfordere es schon der gesunde Verstand, wenn man einsähe, seine eigene prinzipielle Meinung nicht bei den Wahlen durchsetzen zu können, daß man sich mit einer andern Partei, die ebenfalls Opposition macht, vereinige, um nicht unsern gemeinschaftlichen Feind, das absolute Königtum, siegen zu lassen.
Es wird hierauf beschlossen, sich an den allgemeinen Wahlkomitees, die nach der Einteilung in Wahlbezirke der hiesigen Stadt errichtet werden sollen, zu beteiligen und dort das allgemeine demokratische Prinzip zu vertreten.
Zur Herstellung einer engeren Verbindung zwischen den Arbeitern und Demokraten werden die Bg. Schapper und Röser ernannt, die sich an den Ausschußsitzungen des Demokratischen Vereines beteiligen und darüber hier Bericht abstatten sollen.
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Freisprechung der „Neuen Rheinischen Zeitung“
Nr. 217 vom 9. Februar 1849]
*Köln, 8. Februar. Wie wir bereits in einigen Exemplaren unserer gestrigen Nummer mitteilten, ist in der gestrigen Assisensitzung die Anklage gegen den Redakteur en chef Marx, den Redakteur Engels und den Geranten der „Neuen Rheinischen Zeitung“ wegen des Artikels **Köln, 4. Juli (in der Nummer vom 5. Juli 18489) verhandelt worden. Der Artikel betraf die Verhaftung des Herrn Anneke und hatte eine Anklage auf Verleumdung der die Verhaftung vollziehenden Gendarmen (Art. 367 des Code pénal) und auf Beleidigung des Oberprokurators Zweiffel (Art. 222 des Code pénal) veranlaßt. Die Beschuldigten wurden von den Geschwornen nach kurzer Beratung freigesprochen.
Dieser Prozeß, der älteste der vielen gegen die „N.Rh.Z.“ anhängig gemachten Preßprozesse, ist dadurch von Wichtigkeit, daß die oben angeführten Art. 222 und 367 (in Verbindung mit Art. 370) diesmal in der Entscheidung der Geschwornen ganz anders ausgelegt und angewandt worden sind, als dies früher von den rheinischen Zuchtpolizeigerichten zu geschehen pflegte. Die Art. 222 und 367 sind aber, außer denen über direkte Aufforderung zum Bürgerkrieg und zur Rebellion, die einzigen, die es dem Scharfsinne der rheinischen Parquets bis jetzt gelungen ist, auf die Presse anzuwenden. Das freisprechende Verdikt der Geschwornen ist also eine neue Garantie für die Freiheit der Presse in Rheinpreußen.
Wir werden die Verhandlungen so rasch wie möglich im Auszuge mitteilen.
Heute steht Marx abermals vor den Geschwornen, zusammen mit Schneider, dem Abgeordneten von Köln, und Schapper, wegen einer Aufforderung zur Steuerverweigerung, die sie als Mitglieder des demokratischen Kreisausschusses erlassen hatten.10
12
Zwei Prozesse
gegen die „Neue Rheinische Zeitung“
Nr. 203 vom 16. Februar 1849]
Köln, 8. Februar. Gestern und heute wurden vor unsern Assisen wieder zwei Preßprozesse verhandelt gegen Marx, Hauptredakteur der „Neuen Rheinischen Zeitung“, Engels und Schapper, Mitarbeiter des Blattes, und heute gegen Marx, Schapper und Advokat Schneider II, die angeklagt, das Volk wegen der Steuerverweigerung gegen die Regierung aufgewiegelt zu haben. Außerordentlich war der Andrang der Menschen. In beiden Prozessen verteidigten sich die Angeklagten selbst und suchten die Grundlosigkeit der Anklage nachzuweisen, was ihnen auch insoweit gelang, daß die Geschwornen in beiden Fällen das Nichtschuldig aussprachen. – Mit den politischen Prozessen hat die Regierung nun einmal vor den Geschwornen durchaus kein Glück. Schlimmer möchte es ein paar Offizieren der hiesigen Garnison ergehen, welche sich an den Volksbewegungen im September v. J. beteiligt und als die Sache schief ging, sich über die Grenze nach Belgien machten, sich jetzt aber wieder gestellt haben und der Entscheidung ihres Processes entgegensehen, welcher schon eingeleitet ist.
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Demokratisches Bankett
Nr.225 vom 18.Februar 1849]
* Mülheim a. Rh., 11.Februar (verspätet). Heute fand hier ein vom Arbeiterverein veranstaltetes demokratisches Bankett statt. Mitglieder des Kölnischen Arbeiter- und Demokratischen Vereins waren eingeladen. Instrumentalmusik und Gesang wechselten ab mit Toasten, die in längeren Reden motiviert wurden.
Bengel, Präsident des hiesigen Arbeitervereins, entwickelte in einem längern Vortrag das Verhältnis der Gegenwart zur Vergangenheit. Lucas brachte einen Toast auf die Gäste aus, speziell auf die Männer, die, wie der anwesende Redakteur en chef der „N[euen] Rh[einischen] Z[eitung]“, K. Marx, lange vor der Februarrevolution die Rechte der Arbeiterklasse in Tat und Wort behauptet hätten. Schapper ließ die „demokratische Republik“ leben. K. Marx sprach über die Beteiligung der deutschen Arbeiter an den Kämpfen in Frankreich, England, Belgien und der Schweiz. Er brachte einen Trinkspruch auf Gladbach aus, einer der ausnahmsweisen Vereinbarer, die wirklich die Interessen des Volkes vertreten. F. Engels betoastete die Ungarn und Kossuth. Ott aus Worringen sprach über den konstitutionellen Liberalismus, die Aristokratie und die Demokratie, Fischbach über das Elend des Volks und die Mittel zur Abhülfe. Gladbach warf einen Rückblick auf die aufgelöste Nationalversammlung und kritisierte in einem energischen Vortrag ihre Schwächen, ihre Unentschiedenheit und ihren Mangel an revolutionärem Verstand. Krahe sprach schließlich über die Devise der Februarrevolution: „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit.“
Dies erste demokratische Bankett in der Rheinprovinz hat so sehr angesprochen, daß es sicher Nachahmung finden wird.
14
Bankett vom 24. Februar
Nr.233 vom 28.Februar 1849]
* Köln, 27.Februar. Vorgestern fand zur Feier des Jahrestags der französischen Februarrevolution im Eiserschen Saale ein Bankett statt. Der große, zwischen 2000 und 3000 Menschen fassende Saal war gedrängt gefüllt.
Karl Marx, durch Akklamation zum Präsidenten gewählt, mußte wegen Verhinderung ablehnen. Karl Schapper übernahm hierauf auf allgemeines Verlangen das Präsidium und eröffnete die Sitzung mit einem Trinkspruch auf die Manen der im Februar und Juni in Paris und in allen übrigen revolutionären Kämpfen von 1848 gefallenen Opfer.
Der Abg. von Köln, Adv. Schneider, nahm hierauf Abschied von seinen Wählern. Desgleichen sprach bald nachher der Abg. Gladbach einige Worte, kam auf die Ursachen des Gelingens der letzten Konterrevolution zurück und forderte das Volk von Köln auf, bei etwaigen neuen Gewaltstreichen gegen die Kammer sich zum Schutz seiner Vertreter zu erheben. (Dies zur Antwort auf die Denunziation in der heutigen „Köln[ischen] Z[ei]t[un]g“.)
Die folgenden Trinksprüche wurden noch ausgebracht: Dr. Rittinghausen: der demokratisch-sozialen Republik. – F. Engels, Red. der „N[euen] Rh[einischen] Z[ei]t[un]g“: den kämpfenden Italienern, vor allem der römischen Republik. – C. Cramer : den Manen Robert Blums. – Abg. Wöhler zur Frankf[urter] Nationalversammlung: der deutschen Demokratie. – Kaufmann Guffanti : Ledru-Rollin und den französischen Demokraten. – Ex-Bombardier Funk : ein Pereat den Tyrannen. – Dr. Weyll : den anwesenden Frauen. – Dr. Becker : den Demokraten aller Nationen. – Tischler Kurth : Kossuth und den Magyaren. – Schapper : den politischen Gefangenen und Flüchtlingen, namentlich den Deutschen in Besançon. – Carstens, Arbeiter: der zukünftigen sozialen Revolution. – Ferd. Wolff, Red. der „N.Rh. Ztg.“: dem Recht auf Arbeit. – Arbeiter Hausmann : der Einigkeit. – C. Cramer : Mieroslawski und den polnischen Kämpfern von 1848. – Wirt Kamp von Bonn: der Verbrüderung aller Nationen. – Stud. Blum: den Wuppertaler Demokraten. – Arbeiter Müller : Mellinet, Tedesco und den übrigen 15 Antwerpener Verurteilten von Risquons-Tout. – Arbeiter Röser : den Manen Robespierres, Saint-Justs, Marats und den andern Helden von 1793.
Die Feier, von Zeit zu Zeit durch Musik, Gesang der Marseillaise, des Girondistenlieds etc. und Vorträge des Arbeiter-Gesangvereins unter Leitung des Herrn Herz belebt, schloß mit einem Hoch auf die „allgemeine demokratisch-soziale Republik“.
Eine Kollekte für die deutschen Flüchtlinge in Besançon wurde während der Sitzung abgehalten und lieferte einen nicht unbeträchtlichen Ertrag.
Während des ganzen Abends waren die Truppen konsigniert und starke Patrouillen durchzogen die Straßen, was indes wohl mehr durch die wiederholten Schlägereien der Soldaten unter sich als durch das Bankett veranlaßt war.
15
Bankett auf dem Gürzenich
Nr. 251 vom 21. März 1849]
* Köln, 20. März. Gestern abend fand auf dem Gürzenich ein Bankett zur Erinnerung an die Berliner Barrikadenkämpfe des vorigen Jahres statt. Wenn schon das Bourgeois-Konzert vom 18. „zur Feier der Verheißung“ einer Konstitution etc. etc. den größten Saal unsrer Stadt anständig gefüllt hatte, so war gestern der Raum nicht zur Hälfte hinreichend, das herzuströmende Publikum zu fassen. Während oben 5500–6000 Menschen Kopf an Kopf gedrängt standen, warteten mehrere Tausend vergebens auf die Möglichkeit hereinzukommen. Der Saal hatte sich so rasch gefüllt, daß selbst mehrere Redner erst nach 9 Uhr ein Mittel fanden, sich durchzudrängen.
Karl Schapper präsidierte und eröffnete die Versammlung mit einem Toast auf das souveräne Volk, die einzige Quelle aller gesetzlichen Macht. Es wurden ferner folgende Toasts ausgebracht: H. Becker: den Toten des 18. und 19. März; Bürger Wachter: auf die Besserung des deutschen Michel; Bürger Weyll: der ganzen Revolution, nicht der halben; Bürger Rittinghausen: ein Pereat dem deutschen Kaiser; C. Cramer: den demokratischen Frauen, die unserm Bankett beiwohnen; W. Wolff, Redakteur der „Neuen Rheinischen Zeitung“: den italienischen Republiken; E. Dranke, Redakteur der „Neuen Rheinischen Zeitung“: der proletarischen Revolution; P. Nothjung: dem Sieg der Magyaren und Kossuths; H. Bürgers, Redakteur der „Neuen Rheinischen Zeitung“: dem Sturz Oestreichs; F. Wolff, Redakteur der „Neuen Rheinischen Zeitung“: den Angeklagten von Bourges; F. Engels, Redakteur der „Neuen Rheinischen Zeitung“: den Juniinsurgenten von Paris; K. Schapper: den englischen Chartisten und ihren revolutionärsten Chefs, Ernest Jones und G. J. Harney; Carl Cramer: den Polen; Chr. Esser, Redakteur der „Arbeiter-Zeitung“: der roten Republik.
Das Bankett, das in der größten Ruhe und Ordnung verlief, wurde gegen 11 Uhr mit einem allgemeinen Hoch auf die rote Republik geschlossen. Gegenüber dem am 18. auf dem Gürzenich abgehaltenen Heulerkonzert freut es uns, daß noch nie ein Fest in Köln ein so zahlreiches und zugleich so taktvolles Publikum vereinigte wie das unter den Auspizien der roten Fahne abgehaltene Bankett von gestern abend.
16
Beschlüsse
der Generalversammlung des Arbeitervereins
vom 16. April 1849
Nr. 22 vom 22. April 1849]
Die Versammlung beschließt einstimmig:
1. Aus dem Verbande der demokratischen Vereine Deutschlands auszutreten und sich dagegen dem Verband der deutschen Arbeitervereine, deren Zentralausschuß sich in Leipzig befindet, anzuschließen.
2. Ihr Komitee zu beauftragen, zum Zwecke der engern Verbindung der rein sozialen Partei, vor Stattfinden des allgemeinen Arbeiterkongresses in Leipzig, in Köln einen Provinzialkongreß der sämtlichen Arbeitervereine Rheinlands und Westfalens zu berufen.
3. Den demnächst in Leipzig stattfindenden Kongreß der Arbeitervereine Deutschlands zu beschicken.
17
Komiteesitzung
vom 17. April 1849
Nr. 22 vom 22. April 1849]
... 5. Infolge des Beschlusses der gestrigen Generalversammlung:
Auf den ersten Sonntag im Mai einen Kongreß der Vertreter sämtlicher Arbeitervereine des Rheinlands und Westfalens hierher einzuberufen.
Das Komitee ernennt zur Ausführung dieses Beschlusses einen provisorischen Provinzialausschuß von sechs Mitgliedern, aus den Bürgern K. Marx, W. Wolff, K. Schapper, Anneke, Esser und Otto bestehend, und trägt denselben auf, eine motivierte Einladung an die betreffenden Vereine ergehen zu lassen ...
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Beschluß der 1. Filiale des Kölner Arbeitervereins
Nr. 24 vom 29. April 1849]
Antrag
1. In Erwägung, daß der Dr. Gottschalk den Bürger Karl Marx in der Zeitung „Freiheit, Arbeit“ als einen Freund und Gesinnungsgenossen des Abgeordneten zu Frankfurt Franz Raveaux darstellt, während doch der Bürger Marx sich in der Komiteesitzung vom 8. Februar derart ausgedrückt hat, daß er, wenn er auch augenblicklich die Kandidatur Raveaux und Schneider II unterstützte, weit davon entfernt sei, mit diesen Leuten in prinzipieller Hinsicht übereinzustimmen, daß im Gegenteil der erstere grade während seiner größten Glanzperiode in der „N[euen] Rh[einischen] Z[ei]t[un]g“ schonungslos angegriffen worden sei, daß aber augenblicklich von roten und blassen Demokraten nicht die Rede sein könne, indem es sich vorderhand hauptsächlich darum handle, dem absoluten Königtum Opposition zu machen, und sich, um diesen Zweck zu erreichen, die roten und blassen Demokraten den Heulern gegenüber vereinigen müßten;
2. ferner, daß der Dr. Gottschalk bei Gelegenheit des demokratischen Kongresses zu Frankfurt sich der Worte bedient hat, er könne die Arbeiter von Köln ebensowohl zur roten Monarchie wie zur roten Republik verwenden, also die Arbeiter selbst als nur eine ihm blind gehorchende Maschine ausgab;
3. daß die in obengenannter Zeitung gegen Raveaux gerichteten Angriffe einen sehr gemeinen, gehässigen Charakter tragen, indem sie demselben eine leibliche Krankheit zum Vorwurf machen und als Verstellung bezeichnen;
4. daß die sonstigen Angriffe in diesem Blatte sich meistens auf ganz und gar nichts begründen lassen und wegen ihrer Einfältigkeit schon gar keiner Widerlegung wert sind, nichtsdestoweniger aber kleinlichen Haß und Groll und einen niedrigen, hämischen Charakter ihres Verfassers verraten;
5. daß der Dr. Gottschalk nach seiner Freisprechung den gegen mehrere Mitglieder des Arbeitervereins ausgesprochenen Plan hatte, den Arbeiterverein zu reorganisieren und zu diesem Zwecke sich selbst (als Präsident) mit noch 5 andern nach seiner Wahl als Komiteemitglieder an dessen Spitze zu oktroyieren, was eine despotische Gesinnung verrät und gegen die allereinfachsten demokratischen Grundsätze verstößt;
6. daß er bei dieser neuen Organisation die Partei der eigentlichen Proletarier verlassen und sich den Kleinbürgern in die Arme warf dadurch, daß er den monatlichen Beitrag der Mitglieder auf 5 Sgr. erhöhen wollte; 7. daß Dr. Gottschalk mit der Zeitung des Vereins eine Veränderung vornahm, wodurch dieselbe 14 Tage in ihrem Erscheinen unterbrochen wurde, ohne vom Verein dazu ermächtigt worden zu sein, ja ohne demselben oder dessen Vorstande auch nur direkte Anzeige davon zu machen, was einen Eingriff in die Rechte des Vereins bekundet, der sich keineswegs rechtfertigen läßt und auch durch das bald darauf erfolgte Weggehen des Dr. Gottschalks nicht einmal durch Notwendigkeit oder dringende Gründe entschuldigt werden kann;
8. daß der Dr. Gottschalk nach seiner Freisprechung, anstatt die Erwartung der Arbeiter Kölns zu erfüllen und unter ihnen im Sinne des Fortschritts seine Tätigkeit wie früher zu beginnen, zum Erstaunen aller davonging, ohne denselben auch nur ein einziges Wort zum Abschiede oder Danke für ihr treues Ausharren zu sagen;
9. daß der Dr. Gottschalk aus übergroßem Zartgefühl sich selbst verbannte und von Brüssel aus eine Erklärung erließ, die geradezu nichts weniger als zur Aufklärung und Rechtfertigung seines Betragens dienen konnte, indem er, der Republikaner, darin vom Zurückrufen seiner Person durch „den annoch obersten Richter im Lande“ oder „die Stimme des Volkes“ spricht, also den obersten Richter in noch irgend etwas anderm als der allgemeinen Volksstimme findet, daß er mit seinem obersten Richter an dieser Stelle nur den König gemeint haben kann, wodurch er sich direkt auf die Seite der Legitimisten und Monarchisten stellt, daß er andererseits in dieser Erklärung das Volk nochmals verhöhnt, indem er ihm zumutet, jemanden, der einen andern obersten Richter – als grade die Volksstimme selbst – anerkennt und anruft, zurückzurufen, daß er hier die kleinlichste Achselträgerrolle spielt und sich den Weg sowohl bei dem Könige wie bei dem Volke offen zu halten sucht;
10. daß der Dr. Gottschalk das Gesuch des Arbeitervereins, diese seine sogenannte Erklärung, die unverständlich scheine, erklären und namentlich angeben solle, was er unter dem annoch obersten Richter verstehe, keiner Antwort würdigte;
11. daß der Dr. Gottschalk, ohne von irgend jemanden gerufen worden zu sein, dennoch nach Deutschland zurückgekehrt ist, wodurch also die ganze Sache der freiwilligen Verbannung in reinen Dunst zerfällt und als ein schlecht berechnetes Wahlmanöver erscheinen muß, wenn man bedenkt, daß dessen Brüder und Freunde währenddem für seine Wahl nach Berlin sehr tätig wirkten, erklärt der Filialverein Nr. 1 des Arbeitervereins zu Köln:
daß er das Betragen des Dr. Gottschalks seit seiner Freisprechung vom hiesigen Geschwornengerichte in keiner Weise billigt und die Zumutung, sich im Interesse der roten Monarchie mißbrauchen zu lassen oder sich durch hämische persönliche Angriffe auf einzelne Personen irreleiten zu lassen oder sich einen Präsidenten mit einem Schweifwedeler-Komitee aufoktroyieren zu lassen oder einen freiwillig Verbannten, der die Gnade des Königs und des Volks zugleich anruft, um erlöst zu werden, zurückzurufen oder überhaupt sich von irgendeinem Menschen, möge er sein wer er wolle, gleich dummen Jungen behandeln zu lassen, mit Entschiedenheit und Entrüstung zurückweist.
19
Beschlüsse der General-Versammlung
vom 23. April 1849
Nr. 24 vom 29. April 1849]
1. Die General-Versammlung findet künftig jeden Mittwoch statt.
2. Der vom Komitée gewählte provisorische Ausschuß zur Abhaltung eines Kongresses der Arbeitervereine Rheinlands und Westfalens hier in Köln, bestehend aus K. Marx, Karl Schapper, W. Wolff, F. Anneke, Esser und Otto, wird bestätigt.
20
[Mitteilung über die Einberufung des Kongresses
der Arbeitervereine]
Nr. 282 vom 26. April 1849, Beilage und
Nr. 285 vom 29. April 1849, Zweite Ausgabe]
Aus dem Kreisausschuß der demokratischen Vereine der Rheinprovinz sind kürzlich eine Anzahl Mitglieder ausgeschieden, und der hiesige Arbeiterverein hat gleichzeitig seinen Austritt aus dem Verbände der rheinisch-demokratischen Vereine erklärt. Dieser Schritt ist durch die Überzeugung veranlaßt worden, daß bei den verschiedenartigen Elementen in gedachten Vereinen für die Interessen der arbeitenden Klasse oder der großen Masse des Volks wenig Erspießliches von daher zu erwarten steht.
Desto dringender erscheint ein festes Aneinanderschließen der gleichartigen Elemente, ein kräftiges Zusammenwirken aller Arbeitervereine.
Zu diesem Zwecke hat der hiesige Arbeiterverein als erste Maßregel die Niedersetzung eines provisorischen Ausschusses für sämtliche Arbeitervereine der Rheinprovinz und Westfalens für notwendig erachtet und zu Mitgliedern desselben die Unterzeichneten mit dem Auftrage ernannt, die zur Erreichung obigen Zwecks erforderlichen Schritte zu veranlassen.
Der provisorische Ausschuß ladet nun sämtliche Arbeiter- und alle andern Vereine, die, ohne bisher diesen Namen zu führen, doch den Grundsätzen der sozialen Demokratie mit Entschiedenheit anhängen, zur Beschickung eines Provinzialkongresses auf den ersten Sonntag im nächsten Monat (6. Mai) hiermit ein.
Gegenstände der Tagesordnung werden sein:
1. Organisation der rheinisch-westfälischen Arbeitervereine;
2. Wahl von Deputierten für den im Monat Juni zu Leipzig stattfindenden allgemeinen Kongreß sämtlicher deutscher Arbeitervereine;
3. Erörterung und Feststellung der den Deputierten für den Kongreß in Leipzig mitzugebenden Anträge.
Die zum hiesigen Vorkongreß erwählten Deputierten werden ersucht, sich mit ihren Vollmachten versehen spätestens am 6. Mai, vormittags 10 Uhr hier bei Simons im Kranz am Altenmarkt zu melden.
Köln, den 24. April 1849
K. Marx (abwesend) W. Wolff K. Schapper F. Anneke C.J. Esser Otto
NB. Briefliche Mitteilungen werden erbeten unter der Adresse Karl Schapper, Präsident des Arbeitervereins, Unter Hutmacher Nr. 17.
21
Die Redakteure der „Neuen Rheinischen Zeitung“
Nr. 140 vom 22. Mai 1849]
Köln, 19. Mai … Den einzelnen Redakteuren der „Neuen Rh[einischen] Z[ei]t[fun]g“ ist folgendes widerfahren: Fr. Engels wird wegen seines Auftretens in Elberfeld kriminell verfolgt, Marx, Dronke und Weerth haben als Nichtpreußen die diesseitigen Staaten zu verlassen, F. Wolff ist, da er seiner Militärpflicht nicht genügt, und W. Wolff wegen politischer Vergehen, die früher in den alten Provinzen vorgekommen sein sollen, mit Untersuchungen bedroht worden. Die Freilassung Korffs gegen Kaution ist heute von der Ratskammer abgelehnt worden.
22
Der Redakteur Herr Karl Marx abgereist
Nr.116 vom 22.Mai 1849]
*Köln. Gestern morgen hat der frühere Redakteur en chef der „Neuen Rheinischen Zeitung“, Herr Karl Marx, in Begleitung einiger der anderen Redakteure Köln verlassen und sich nach dem Oberrhein begeben; dort wird sein Wirken ebenso erfolgreich sein als es hier war.
23
[Prozeß gegen die „Neue Rheinische Zeitung“]
Nr.128 vom 1.Juni 1849]
Köln, 29.Mai. Heute hat das Zuchtpolizeigericht über eine seit September v. J. anhängige Sache, Verleumdung von Abgeordneten zur Frankfurter Nationalversammlung, zu erkennen. Geladen waren K. Marx, E. Dronke, G. Werth, H. Becker, H. Korff und die Buchdrucker Dietz und Bechthold. Die drei ersteren waren nicht erschienen. Mit Ausnahme von Korff wurden alle freigesprochen, Korff (als ehemaliger Gerant der „N[euen] Rh[einischen] Z[ei]t[un]g“) wegen Beleidigung des „komischen Stedtmann“ zu einem Monat Gefängnis und 1/7 der Kosten verurteilt. Das Gericht wies mit vieler Schärfe die Anklage gegen Werth wegen des Schnapphahnski-Lichnowski zurück.
24
Steckbrief
[gegen Friedrich Engels]
Nr.137 vom 9.Juni 1849]
Auf Grund der durch den königl. Instruktionsrichter erlassenen Vorführungsbefehle ersuche ich die betreffenden Zivil- und Militärbehörden, auf folgende Personen, und zwar: 1. Friedrich Engels, Redakteur der „Neuen Rheinischen Zeitung“, geboren in Barmen, zuletzt wohnhaft zu Köln, …
welche sich der gegen sie wegen des im Art. 96 des Strafgesetzbuches vorgesehenen Verbrechens eingeleiteten Untersuchung durch die Flucht entzogen haben, und deren Signalement ich nachstehend mitteile, vigilieren und sie im Betretungsfalle verhaften und mir vorführen zu lassen.
| Elberfeld, 6. Juni 1849 | Für den Oberprokurator |
| Der Staatsprokurator, Eichhorn |
Signalement. 1. Engels. Alter 26 bis 28 Jahre, Größe fünf Fuß sechs Zoll, Haare blond, Stirn frei, Augenbrauen blond, Augen blau, Nase und Mund proportioniert, Bart rötlich, Kinn oval, Gesicht oval, Gesichtsfarbe gesund, Statur schlank. Besondere Kennzeichen: spricht sehr rasch und ist kurzsichtig ...