MEW/Band 5/ME05-415.html

[Belagerungszustand in Köln]

[„Neue Rheinische Zeitung“ Nr. 113 vom 27. September 1848]

* Köln, 26. September. Wir lassen auch heute die Übersicht weg. Wir eilen, das Blatt unter die Presse zu bringen. Wir hören aus sicherer Quelle, daß binnen 1–2 Stunden die Stadt in Belagerungszustand erklärt, die Bürgerwehr aufgelöst und entwaffnet, die „Neue Rheinische Zeitung“, die „Neue Kölnische Zeitung“, die „Arbeiter-Zeitung“ und der „Wächter am Rhein“ suspendiert, Kriegsgerichte eingesetzt und alle im März errungenen Rechte unterdrückt werden sollen. Es heißt, daß die Bürgerwehr nicht geneigt sei, sich entwaffnen zu lassen.

Quelle: Marx/Engels: Werke, Bd. 5, Berlin: Dietz Verlag 1982, S. 415.