MEW/Band 5/ME05-063.html

Inkompetenzerklärung der Versammlungen
zu Frankfurt und Berlin

[„Neue Rheinische Zeitung“
Nr. 12–13 vom 13. Juni 1848]

* Köln, 11. Juni. Die beiden Versammlungen, die Frankfurter und die Berliner, haben feierlich ihre Inkompetenzerklärung zu Protokoll gegeben. Die eine erkennt durch ihr Votum in der schleswig-holsteinischen Frage den Bundestag als ihre vorgesetzte Behörde an. Die andere desavouiert durch ihren Beschluß der motivierten Tagesordnung gegen den Antrag des Abgeordneten Berends1 nicht nur die Revolution; sie gesteht ausdrücklich, nur zur Vereinbarung der Verfassung berufen zu sein , und erkennt damit das Grundprinzip des vom Ministerium Camphausen vorgelegten Verfassungsentwurfes an. Beide Versammlungen haben sich richtig gewürdigt. Beide sind – inkompetent.

Quelle: Marx/Engels: Werke, Bd. 5, Berlin: Dietz Verlag 1982, S. 63.